Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Piuma Photography durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. 
2. Abweichende Geschäftsbedingungen vom Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. 
3. Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote und Leistungen selbst oder zum Beispiel bei Krankheit durch Dritte durchführen lassen. 
4. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot des Auftragnehmers durch den Kunden angenommen und schriftlich (z.B. per E-Mail) durch den Auftragnehmer bestätigt wurde. 
5. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch und technischen Gestaltung jederzeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. 

 

2. Leistungsumfang

1. Der Auftragnehmer erbringt die fotografische Dienstleistung im schriftlich vereinbarten Umfang. Dazu zählen insbesondere  Fotoshootings, Bildbearbeitung und bereitstellen der bearbeiteten Bilder in digitaler Form. 
2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bild-Rohdateien. Diese werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt. 

3. Der Auftragnehmer behält sich vor, Termine aufgrund von Krankheit oder anderen dringenden Gründen zu verschieben und einen zeitnahen Folgetermin anzubieten. Diese Regelung bezieht sich auf alle Fotoshootings, ausgenommen Hochzeitsfotografie. 

 

3. Nutzungs- und Urheberrecht 

1. Für alle durch einen Auftrag entstandenen Bilder unterliegt das Urheberrecht ausschließlich dem Auftragnehmer.

2. Der Auftragnehmer überträgt lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien an den Kunden. Dieses beinhält ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung der Bilder. Die Weitergabe der Fotografien an Dritte für private Zwecke ist erlaubt. 

4. Jegliche technische und künstlerische Änderung an den Fotografien ist untersagt und Bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung. 

3.Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. 

4. Eine kommerzielle/gewerbliche Verwendung der Fotografien darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Erteilt der Auftragnehmer an den Kunden die Genehmigung für die kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien, dann wird hier ausdrücklich verlangt, den Auftragnehmer als Urheber der Fotografien namentlich zu nennen. 

5. Der Auftragnehmer ist nicht für die dauerhafte Aufbewahrung der digitalen Bilddateien verantwortlich. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

6. Der Auftragnehmer darf die Fotografien im Rahmen seiner Eigenwerbung nach schriftlicher Zustimmung durch den Kunden verwenden (Homepage, Social Media, Ausstellungen, Messen, Fachmagazine, etc.)

7. Individuelle Abweichungen des Nutzungs- und Urheberrechts müssen schriftlich vereinbart werden. 

 

4. Preise und Zahlung

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.

2. Für Hochzeitsfotografie ist eine Anzahlung erforderlich. Diese ist nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen an den Auftragnehmer zu leisten. Mit der Anzahlung bestätigt der Kunde die Verbindlichkeit des vereinbarten Termins. 

3. Unabhängig von der Art des Fotoshootings sind die fälligen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. 

4. Tritt der Kunde bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 40% des vereinbarten Honorar als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu leisten. Tritt der Kunde bis zur einer Woche vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 100% des Honorars zu leisten. Anzahlungen werden nach Rücktritt des Vertrages oder Nichteinhalten des Termins nicht erstattet. 

 

5. Gewährleistung und Haftung

1. Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich kommuniziert werden. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografin als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen. 

2. Die Auswahl der Bilder trifft die Fotografin. Es gibt keine festgeschriebene Frist, bis wann die fertigen Fotografien an den Kunden geliefert werden. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese zuvor im Vertrag schriftlich festgehalten wurden. 

3. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Die Einhaltung aller Aufträge erfolgt mit höchster Sorgfalt. Sollte es jedoch aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie z.B. schwere Erkrankung, Unfall, Umwelteinflüsse, etc. zu Verzögerungen oder einem Ausfall des Auftragnehmers kommen, so wird für die daraus entstandenen Schäden keine Haftung übernommen. Sofern es die Umstände zulassen, wird sich ehesmöglich um einen Ersatzfotografen bemüht. 

 

6. Schlussbestimmungen

1. Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Änderungen oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
3. Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte unterliegen österreichischem Recht.
4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei den ist ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. 

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